Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB) Tachoworld GmbH

1. Geltung und Plattformbeschreibung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns Tachoworld Prochazka GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Diese AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen von Tachoworld Prochazka GmbH (im Folgenden Unternehmen
genannt). Dazu gehören Schulungen, Handel, Software, Überprüfung, Dienstleistungssupport sowie die Kalibrierung von Tachoprüfgeräten, Montage von Tachographen und Telematiksystemen. Die Plattform Tachoworld Prochazka ermöglicht es,
Schulungen bei autorisierten Schulungsstätten zu buchen. Mit der Buchung einer Schulung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Schulungsstätte zustande.

1.3. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf
unserer Homepage (www.tachoworld.at/AGB). Diese wird auch den Kunden zugestellt.

1.4. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer
ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.6. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. Mit der verbindlichen Buchung einer Schulung über die Plattform kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der gewählten Schulungsstätte zustande. Die Abrechnung erfolgt nach den AGB der Schulungsstätte.

2.4. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.5. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Webseite ausgezeichnet.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

4. Beigestellte Ware

4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 25 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.

4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung, sonstige Haftung wird von Tachoworld Prochazka GmbH nicht übernommen.

5. Zahlung

5.1. Nach Vertragsabschlusses sind 50% bereits zu bezahlen, der Rest (weitere 50%) sind nach Leistungsfertigstellung, gemäß
Zahlungsvereinbarung fällig.

5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen –
Vereinbarung.

5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.

5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur,
wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist
von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

5.10. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.

5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00 (Zehn Euro) soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

6. Zurückbehaltung des Kfz

6.1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.

6.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.

7. Bonitätsprüfung

7.1. Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.

8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.

8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.

8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.

8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

9. Leistungsausführung

9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Wenn dies technisch und ohne großen Mehraufwand Durchführbar ist. Tachoworld Prochazka GmbH behält sich das Recht vor, den anfälligen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

10. Leistungsfristen und Termine

10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

10.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

10.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

11. Beschränkung des Leistungsumfanges

11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.

11.2. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.

12. Probefahrten

12.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).

13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung

13.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen /Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen.

13.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

13.3. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.

14. Altteile

14.1. Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden) – ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbat) – sind von uns bis zur  Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zur Entsorgung berechtigt un der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen.

15. Tauschaggregate

15.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.

16. Abstellung von Fahrzeugen

16.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.

16.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.

17. Gefahrtragung

17.1. Auf den Verbraucher geht die Geafahr der Zerstörung/ Beschädigung des KFZs/ Aggregats ab dem Zeitpunkt der Bedungenen Übergabe über.

17.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wird das Kfz/ Aggregat zur Abholung im Unternehmen oder Lager bereithalten, diese selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

17.3. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung von Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSCHG (ab Übergabe an den Verbraucher).

18. Annahmeverzug

18.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.

18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, Kfz) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.

19. Eigentumsvorbehalt

19.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

19.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

19.3. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

19.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort (das Geschäftslokal, Büro, Werkstätte) der Vorbehaltsware betreten dürfen.

19.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

19.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

19.7. Geistiges Eigentum

19.8. Die Informationen und Inhalte der Plattform dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Tachoworld Prochazka GmbH nicht verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet oder in anderer Weise genutzt werden.

20. Gewährleistung / Irrtum

20.1. Gewährleistung und Irrtum gegen Unternehmerischen Kunden wird ausgeschlossen.

20.2. Sollte dieser Ausschluss aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgt sein gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.

20.3. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile.

20.4. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

20.5. Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

20.6. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

20.7. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

20.8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

20.9. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

20.10. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

20.11. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

20.12. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

20.13. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

20.14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

20.15. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur- Gegenstand in unseren Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb -§24 ermächtigten Einbaubetrieb zu veranlassen.

20.16. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.

20.17. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

20.18. Nach erfolgreichem Login können Kunden Schulungen buchen. Bestätigungen erfolgen per E-Mail. Schulungsstätten können Schulungen absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In einem solchen Fall wird der Kunde informiert und kann eine alternative Schulung buchen.

21. Haftung

21.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

21.2. Tachoworld Prochazka GmbH haftet nicht für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

21.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

21.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

21.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

21.6. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

21.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

21.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

22. Datenschutz / -verlust

22.1. Im Zuge von Reparatur / Austausch- Support oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte/ Fernwartungssystemen (Onboard-Diagnose, Fastviewer u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.

22.2. Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, Kundendaten, Prüfberichte, Empfindliche Dateien im Bereich §24 der KFG 1967) verloren gehen.

22.3. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis und verpflichtet sich Tachoworld Prochazka GmbH völlig Schad- Klaglos zu halten.

23. Salvatorische Klausel

23.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

23.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

24. Allgemeines

24.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.

24.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Reinhartsdorfgasse 8,2320 Schwechat).

24.4. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.

24.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

24.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß Pkt. 18.) einverstanden ist.

25 . Nutzung der Plattform

Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Benutzerkontos und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen voraus. Die Registrierung ist für die Buchung von Schulungen erforderlich. Änderungen persönlicher Daten müssen dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt werden. Die Registrierung ermöglicht Zugang zu Funktionen wie dem Einsehen besuchter Schulungen und der Stornierung gebuchter Schulungen.

26 Online-Streitbeilegung

Informationen zur Online-Streitbeilegung finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Tachoworld Prochazka GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

27. Kalibrierung von Fahrtenschreiber, Montage von Tachographen u.Telematiksystemen

27.1 Kalibrierung von Tachoprüfgeräten:

Tachoworld Prochazka GmbH führt die Kalibrierung von Tachoprüfgeräten gemäß den Herstellervorgaben durch. Diese erfolgt durch qualifizierte Techniker (auch durch Dritte z.B.: Subunternehmen), um höchste Präzision und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

27.2 Montage von Tachographen: Das Unternehmen bietet die Montage und den Umbau von Tachographen Systemen aller in der EU zugelassenen Fahrtenschreibern an, z.B der Umrüstung auf Smart Version 2 gemäß EU- Verordnung Mobility Package I, an. Alle Arbeiten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben durchgeführt.

27.3 Nachrüstung von Telematiksystemen: Für Flottenbetreiber bietet das Unternehmen die Nachrüstung von Telematiksystemen in Fahrzeugen an, um eine bessere Überwachung und Verwaltung von Flotten zu ermöglichen und gesetzliche Vorgaben für Nutzfahrzeuge einzuhalten.

27.4 Qualität und Sicherheit: Alle Arbeiten im Rahmen der Kalibrierung, Montage und Nachrüstung werden unter strenger Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards durchgeführt. Das Unternehmen gewährleistet, dass alle eingebauten Geräte und Systeme ordnungsgemäß funktionieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

27.5 Haftung: Das Unternehmen haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Kalibrierungen, Montagen und Nachrüstungen nach den gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen der Haftungsbeschränkungen gemäß § 6 dieser AGB.

28. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop

28.1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle über den Online-Shop von Tachoworld Prochazka GmbH (URL: www.tachoworld.at) abgeschlossenen Verträge. Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.

28.2 Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt durch Abgabe einer Bestellung durch den Kunden und die Bestätigung durch das Unternehmen zustande. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, das durch eine Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens angenommen wird.

28.3 Widerrufsrecht: Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Sofern dies schriftlich erfolgt.

28.4 Preise und Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten. Zahlungen erfolgen per Kreditkarte, Nachnahme oder Vorkasse. Der Kaufpreis wird bei Lieferung fällig.

28.5 Lieferung und Versandkosten: Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferzeiten sind unverbindlich, die Gefahr geht bei Lieferung auf den Kunden über.

28.6 Kundendienst, Gewährleistung: Der Kundendienst ist über die im Online-Shop angegebenen Kontaktinformationen erreichbar. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

28.7 Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Unternehmen.

28.8 Haftung im Online-Shop: Die Haftung des Unternehmens ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

28.9. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen

28.10 Anmeldung und Vertragsschluss: Die Anmeldung zu Schulungen erfolgt schriftlich oder online und wird durch eine Buchungsbestätigung verbindlich.

28.11 Leistungsbeschreibung und Änderungen: Der Inhalt und die Durchführung von Schulungen richten sich nach den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen. Änderungen sind möglich, wenn sie den Kern der Schulung nicht wesentlich verändern.

28.12 Absage von Schulungen: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Schulungen bei unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer informiert und es werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.

28.13 Gebühren und Zahlungsverzug: Die Teilnahmegebühren sind bis zum angegebenen Termin zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann Tachoworld Prochazka GmbH den Vertrag kündigen.Stornogebühren bleiben Tachoworld Prochazka GmbH vorbehalten.

28.14 Haftung bei Schulungen: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

29. Schulungen

29.1 Absage von Schulungen: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Schulungen bei unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer informiert und es werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.

29.2 Gebühren und Zahlungsverzug: Die Teilnahmegebühren sind bis zum angegebenen Termin zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann Tachoworld Prochazka GmbH den Vertrag kündigen. Stornogebühren bleiben Tachoworld Prochazka GmbH vorbehalten.

29.3 Haftung bei Schulungen: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

29.4 Stornogebühren: Wird die Teilnahme 4 Wochen vor Beginn der Schulung storniert sind 50 % der Teilnahmegebühren und eine Woche vorher 90% zu entrichten. Bei NIchterscheinen an der Schulung ist der gesamt Betrag zu entrichten.



30 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 

Der Kunde wird über alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, die Identität des Unternehmens, die Gesamtkosten und das Widerrufsrecht vor Abschluss des Vertrages informiert.

– Ende –